Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Rhein-Lippe eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Rhein-Lippe eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Vorstand Volksbank Rhein-Lippe eG
v.l.n.r.: Marc Indefrey und Ulf Lange

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Die 12 Damen und Herren unseres Aufsichtsrates repräsentieren das Geschäftsgebiet der Bank. Zudem bringen Sie ihre unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen in dieses Ehrenamt ein.

  • Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer, Dinslaken-Bruch
  • Dirk Bottermann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Voerde
  • Reinhard Buchmann, selbstständiger Landwirt, Wesel-Obrighoven
  • Arnd Cappell-Höpken, selbstständiger Landwirt, Hünxe-Drevenack
  • Heiner Egeling, Kaufmann, Hamminkeln-Dingden
  • Herbert Eickelkamp, Rechtsanwalt, Hamminkeln
  • Ulrike Grootens, Rechtsanwältin, Wesel-Bislich
  • Dirk Hasselkamp, Geschäftsführer, Dinslaken-Eppinghoven
  • Rainer Lemm, Geschäftsführer, Voerde-Friedrichsfeld
  • Heike Schmitz, Notarin und Rechtsanwältin, Hünxe 
  • Carolin Schröer, Geschäftsführerin, Hamminkeln-Dingden
  • Walburga Wüster, Architektin, Voerde-Spellen

Dirk Bottermann - Vorsitzender des Aufsichtsrates

Dirk Bottermann - Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dirk Bottermann - Vorsitzender des Aufsichtsrates

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung