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Mann steht am Bahnhof und schaut auf sei Handy

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Vorteile der Echtzeitüberweisung

  • Ihr Geld ist sofort da
    Wenn Sie Geld überweisen, kommt es in wenigen Sekunden beim Empfänger an – rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.
  • Keine Extra-Kosten
    Wir erheben keine höheren Gebühren für Echtzeitüberweisungen als für normale Überweisungen.

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. 

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen – wir sind gerne für Sie da!

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier.

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Kurzübersicht: Änderungen ab 05.10.2025

  • Angebot von Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen - auch beleghaft.
  • Wegfall der Betragsbegrenzung für Echtzeitzahlungen von 100.000 Euro.
  • Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee).
Ansicht eines Überweisungsvordruckes mit Häkchen für Echtzeitüberweisung
Ansicht eines Überweisungsvordruckes ohne Häkchen für Echtzeitüberweisung

Wenn Sie einen alten Beleg ausfüllen und für Ihre Echtzeitüberweisung nutzen möchten, setzen Sie ein Kreuz zwischen den Zeilen BIC und Kundenreferenz (wie auf dem Bild gezeigt).

Änderungen des Betragslimits

Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die aktuell gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro.

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Kanäle möglich. Ab dem 09.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

Änderung der Ausführungsfrist

Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. 

Entgeltgleichheit zur Standardüberweisung

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisung wurde ebenfalls die Vorgabe der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen wirksam. Die Anpassung haben wir für die Girokonten der Volksbank Kassel Göttingen eG per 01.01.2025 umgesetzt.