Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu unserem Umgang mit der Corona-Pandamie und unserem Beitrag zur Eindämmung dieser zur Verfügung.
Informationen zur Corona-Pandemie
Auch in dieser besonderen Zeit sind wir für Sie da.
Allgemeine Infomationen
Um einer weiteren und schnelleren Ausbreitung der Corona-Pandemie vorzubeugen, möchten wir als ortsansässiges Unternehmen verantwortlich und vorbildlich handeln.
Um in den kommenden Tagen personelle und ggf. auch organisatorische Engpässe zu vermeiden und unseren Geschäftsbetrieb sicherzustellen, werden wir dazu täglich notwendige Entscheidungen treffen. Besonnen, konsequent und zum Schutz unserer Mitglieder, Kunden und Mitarbeiter. Über die getroffenen Entscheidungen werden wir Sie zeitnah und zielgerichtet informieren.
Verhaltensregeln
Um eine Übertragung der Coronaviren weitestgehend zu beschränken und Ihnen trotzdem unseren gewohnten Service anzubieten, haben wir für den persönlichen Kontakt in der Filiale folgende Verhaltensregeln festgelegt:
Wir bitten darum, unsere Räumlichkeiten nur mit desinfizierten Händen zu betreten.
Zur Vermeidung von direktem Kontakt verzichten wir auf das Händeschütteln bei der Begrüßung und der Verabschiedung.
Wir halten ein bis zwei Meter Abstand ein, soweit dies möglich ist.
Wir bitten Sie, ebenfalls auf die Einhaltung dieses Abstandes zu achten.
Wir bitten um die Beachtung der besonderen Vorschriften zum Hygieneverhalten.
Unterlassen Sie den Besuch unserer Filialen, wenn Sie mit dem Coronavirus infiziert sind, ein Verdachtsfall vorliegt oder Sie eindeutige Symptome aufweisen.
Informationen für Privatkunden
Um die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen sicherzustellen, bieten wir nach wie vor den persönlich bedienten Service in unseren Bankstellen.
Termine für persönliche Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte mit unserem ServiceTeam unter 0281 922-0.
Nutzen Sie auch den persönlichen Videoservice über VRits Die ServiceBox in den Bankstellen Brünen, Friedrichsfeld, Hiesfeld, Mehrhoog, Obrighoven und Spellen: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Alternativ zu unserem Service in den Bankstellen bieten wir Ihnen auch unsere Online-Leistungen über das Online-Banking und die VR-BankingApp sowie die telefonische Unterstützung unseres ServiceTeams.
Informationen zu unseren Online-Leistungen und dem Leistungsspektrum des ServiceTeams:
Sie erreichen uns auch über WhatsApp unter 0281 922-2222.
Ihre Bargeldversorgung ist über unsere Geldautomaten vor Ort selbstverständlich sichergestellt. Eine Übersicht unserer Geldautomaten finden Sie hier:
Nutzen Sie für die Begleichung von Rechnungen an der Ladenkasse aber auch gerne Ihre girocard oder alternativ die Kreditkarte.
Beratung
Persönliche Beratungsgespräche finden mit Ihrem Berater nach Terminvereinbarung selbstverständlich statt. Hierbei versuchen wir zur Vermeidung des Infektionsrisikos auf die telefonische Beratung zurückzugreifen.
Infos zur aktuellen Kapitalmarkt- und Börsensituation
Die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben starke Auswirkungen auf das Privatleben eines jeden einzelnen und auch auf die weltweite Wirtschaft und somit auf die Kapitalmärkte und Börsen.
Dies führt auch dazu, dass seit dem flächendeckenden Ausbruch der Pandemie nahezu alle Anlageklassen teilweise heftige Kursschwankungen verzeichnen mussten.
So kann es richtig sein, Vermögenswerte umzuschichten oder aber die Kursrückgänge zu nutzen, um bestehende Investitionen aus- oder aufzubauen. Vielleicht stellen auch Sie sich in der jetzigen Phase einige Fragen zu Ihrer Vermögensanlege.
Deshalb ist es uns, der Volksbank Rhein-Lippe eG, gerade in der aktuellen Situation besonders wichtig, Ihnen als verlässlicher und kompetenter Partner bei Fragen zu Ihrer Vermögensanlage zur Seite zu stehen und Sie mit den wichtigsten Börseninformationen zu versorgen.
Vereinbaren Sie dafür gerne ein persönliches Gespräch oder einen telefonischen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, um die aktuelle Situation an den Kapitalmärkten und Börsen zu besprechen, die derzeitige Lage zu analysieren und die weitere Taktik für Ihre Vermögensanlage festzulegen. Sie erreichen uns unter 0281 922-0.
Ergänzend zu unserem Beratungsangebot stellen wir Ihnen die aktuellsten Kapitalmarkt-Informationen unserer Verbundpartner für das Fonds- und Wertpapiergeschäft zur Verfügung:
Um Ihnen in der aktuellen Situation finanzielle Flexibilität zu ermöglichen, bieten wir Ihnen an, eine Anpassung Ihres Dispo-Limits oder die Einräumung eines Privatkredites zu prüfen.
Voraussetzung dafür ist, dass wir gemeinsam mit Ihnen der Überzeugung sind, dass Sie nach Beendigung der Krise in der Lage sind, die zusätzlichen Belastungen zu tragen.
Um diese Möglichkeit zu prüfen, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt zu Ihrem persönlichen Berater auf.
Stundung von Hausbankdarlehen
Das müssen Sie wissen - Voraussetzungen und Konditionen
Wenn Sie vor der Corona-Krise einen Kredit bei uns aufgenommen haben, können Sie mit uns eine Stundungsvereinbarung im Rahmen einer Vereinbarung der Genossenschaftlichen FinanzGruppe treffen. Voraussetzung für eine Stundungsvereinbarung ist, dass Sie durch die Auswirkungen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihnen die Abzahlung des Kredits aktuell nicht zumutbar ist.
Voraussetzungen auf einen Blick
Wenn Sie Ihren Kredit stunden möchten, gelten folgende Bedingungen:
Ihr finanzieller Engpass resultiert aus der Corona-Krise und ist zum Beispiel durch Kurzarbeit, Jobverlust, Umsatzausfälle oder Ähnliches entstanden.
Die anstehenden Kreditraten sind für Sie in dieser besonderen Situation nicht zumutbar. Das heißt, ein angemessener Lebensunterhalt oder der eines Unterhaltsberechtigten sind aktuell gefährdet.
Konditionen der Stundungsvereinbarung
Für Ihr Annuitäten- oder Ratendarlehen beinhaltet die angebotene Stundungsvereinbarung die Stundung von Tilgungsleistungen. Für gestundete Tilgungsbeträge wird ein Zins vereinnahmt.
Der maximale Stundungszeitraum beträgt insgesamt 9 Monate.
Sie sind im Rahmen der normalerweise zu zahlenden Raten zu teilweisen Rückzahlungen und Tilgungen während des Stundungszeitraums berechtigt.
Die sonstigen Bestimmungen des Darlehensvertrags werden nicht verändert.
Diese Konditionen gelten nur für Darlehensverträge, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden.
Außerdem können wir nur Stundungswünsche berücksichtigen, die Sie uns vor dem 31.03.2021 mitgeteilt haben.
Informationen für Firmenkunden
Die von den Regierungen erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden sich auch auf die Wirtschaft und den Erwerb auswirken und längerfristige Folgen nach sich ziehen.
Dies führt bei Ihnen als Unternehmern und Selbstständigen unter Umständen zu Umsatzverlusten, Einnahmeausfällen und Unsicherheiten.
Auch in dieser schwierigen Situation möchten wir Ihnen selbstverständlich als starker Partner zur Seite stehen und Ihnen die größtmögliche Hilfestellung geben.
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Rahmen der Corona-Krise stellen wir Ihnen bankeigene Darlehen und Betriebsmittelkredite (auch Kontokorrentlinien) schnell und unkompliziert zur Verfügung.
Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Ihr Unternehmen vor Beginn der Corona-Krise auf wirtschaftlich gesunden Beinen stand und wir gemeinsam mit Ihnen der Überzeugung sind, dass Sie nach Beendigung der Krise in der Lage sind, die zusätzlichen Belastungen zu tragen.
Für die Beantragung der Kredite füllen Sie bitte die auf unserer Homepage hinterlegte Checkliste aus und wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an Ihren persönlichen Berater.
Stundung von Hausbankdarlehen – Das müssen Sie wissen
Voraussetzungen und Konditionen
Wenn Sie vor der Corona-Krise einen Kredit bei uns aufgenommen haben, können Sie mit uns eine Stundungsvereinbarung im Rahmen einer Vereinbarung der Genossenschaftlichen FinanzGruppe treffen. Voraussetzung für eine Stundungsvereinbarung ist, dass Sie durch die Auswirkungen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihnen die Abzahlung des Kredits aktuell nicht zumutbar ist.
Voraussetzungen auf einen Blick
Wenn Sie Ihren Kredit stunden möchten, gelten folgende Bedingungen:
Ihr finanzieller Engpass resultiert aus der Corona-Krise und ist zum Beispiel durch Kurzarbeit, Jobverlust, Umsatzausfälle oder Ähnliches entstanden.
Die anstehenden Kreditraten sind für Sie in dieser besonderen Situation nicht zumutbar. Das heißt, ein angemessener Lebensunterhalt oder der eines Unterhaltsberechtigten sind aktuell gefährdet.
Konditionen der Stundungsvereinbarung
Für Ihr Annuitäten- oder Ratendarlehen beinhaltet die angebotene Stundungsvereinbarung die Stundung von Tilgungsleistungen. Für gestundete Tilgungsbeträge wird ein Zins vereinnahmt.
Der maximale Stundungszeitraum beträgt insgesamt 9 Monate.
Sie sind im Rahmen der normalerweise zu zahlenden Raten zu teilweisen Rückzahlungen und Tilgungen während des Stundungszeitraums berechtigt.
Die sonstigen Bestimmungen des Darlehensvertrags werden nicht verändert.
Diese Konditionen gelten nur für Darlehensverträge, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden.
Außerdem können wir nur Stundungswünsche berücksichtigen, die Sie uns vor dem 31.03.2021 mitgeteilt haben.
Fördermittel für Firmenkunden
Anbieter | Zielgruppe | Förderprogramm | Beschreibung |
---|---|---|---|
KfW | Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind. | KfW-Unternehmenkredit | Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Sie kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
|
KfW | Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind | ERP-Gründerkredit – Universell | Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
|
NRW.Bank | gewerbliche Unternehmen, Gründer und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €. |
NRW.Bank.Universalkredit | Hilfe bei Liquiditätsengpässen Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen Laufzeit im Fall von Betriebsmittelkrediten max. 10 Jahre, bis zu 1 Tilgungsfreijahr Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – befristet bis zum 31.12.2020 neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt. Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden |
Bürgschaftsbank NRW | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler | Bürgschaften |
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KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Die Förderbank KfW stellt Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 zur Verfügung. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste:
Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
für Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
100 % Risikoübernahme durch die KfW
keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
Unternehmen mit bis einschließlich 10 Beschäftigten erhalten max. 300.000 Euro
Unternehmen mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
pro Unternehmensgruppe.
- bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich – ohne Vorfälligkeitsentschädigung
- Sie müssen keine Sicherheiten stellen wie sonst bei Krediten üblich
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt
Die für die Beantragung notwendigen Angaben finden Sie hier:
Bitte sprechen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater für die Beratung und Beantragung an.
Um Ihre Anfragen auch im Hinblick auf Fördermittel zielgerichtet und schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, das zum Download zur Verfügung stehende Formular vor der Kontaktaufnahme zu Ihrem Berater auszufüllen und per E-Mail einzureichen.
Regionale Unternehmen mit Gutscheinkauf unterstützen
Über VR-ExtraPlus Hilft unterstützen Sie Ihr regionales Lieblingsgeschäft mit dem Online-Kauf eines Gutscheins. Als Unternehmen kann sich der Verkauf von Gutscheinen besonders in dieser wirtschaftlich herausfordernden Zeit positiv auf Ihre Liquidität auswirken.
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate ab Datum der Antragstellung:
- 9.000 Euro für Antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bietet das Land NRW nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu einem Betrag von 2.000 €.
Um Ihnen die für Sie wichtigen Informationen zu unseren Corona-Soforthilfen kurz und kompakt zur Verfügung zu stellen, haben wir einen Sonder-Newsletter, die - UnternehmerNEWS - für Sie erstellt.
Gerade in Zeiten der Sorge und Unsicherheit sind unsere Werte einzigartig. Darauf können Sie als Mitglieder und Kunden zählen.
Wichtige Informationen zu den Förderbanken finden Sie unter den nachfolgenden Links: