Zustimmung zur moderaten Preisanpassung unserer Girokonten mit Preisgarantie

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Was müssen Sie jetzt tun?

Ihr Handeln ist gefragt: Bitte erteilen Sie uns Ihr Einverständnis!

Wir haben Sie mit einem Brief bzw. online über die moderate Preisanpassung bei unseren Girokontomodellen ab 1. November 2022 informiert.

Bitte stimmen Sie den neuen Preisen für Ihr Girokonto bis Ende September 2022 zu, Die Änderungen gelten ab dem 1. November 2022. Mit Ihrer Zustimmung bis Ende September 2022 geben wir Ihnen eine Preisgarantie für die genannten Produkte bis mindestens 30. Juni 2025.

Für die Zustimmung, können Sie den im Anschreiben abgebildeten QR-Code verwenden. So einfach geht es:

Wichtig: Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den neuen Preisen.